9.01.2012 | Gespeichert in Kredit für arbeitslose | 3 Kommentare »
Frage von : Wohngeld oder andere Leistungen für Eigentum bei Arbeitslosigkeit?
Hallo zusammen,
ich bin seit 34 Jahren Berufstätig und nun droht doch die arbeitslosigkeit.
Ein großes Mobilfunkunternehmen hat vor Jahre das “Outsourcing” für sich entdeckt
und so bin ich bei einem großen Unternehmen in eine Tochtergesellschaft gelandet.
Nun arbeite ich als Dienstleister für das große Mobilfunkunternehmen.
Wie das nunmal so ist, schreibt dieses Tochterunternehmen keine schwarzen Zahlen.
Die Folge ist, es werden Arbeitsplätze nach Rumänien verlagert. Das allein reicht jedoch noch nicht.
Nun geht es den Leuten richtig an den Kragen und ein Großteil der Angestellten müssen bald den Hut nehmen.
Nun, da es ja mal bessere Zeiten gab, haben wir uns vor 13 Jahren ein kleines Haus gekauft.
Dieses ist natürlich noch nicht bezahlt. Verkaufen ist dank der Finanzkrise schwer geworden.
Bekomme ich finanzielle Unterstützung wenn ich arbeitslos bin?
Ich habe mal gehört, das die Zinsen für die Kreditraten vom Amt übernommen werden und wir die Tilgung bezahlen müssen. Ist dem so?
Das Haus verfügt über eine Wohnfläche von 109 qm.
Wir wohnen dort mit Frau und Kinder (13+16) also insgesamt 4 Personen.
Was ist mit dem Geld was man angespart hat, muss ich davon leben bevor ich überhaupt was bekomme?
Ich danke für die hoffentlich hilfreichen Antworten
Beste Antwort:
Answer by Paul
Du kannst für selbstgenutztes Wohneigentum genau wie für eine Mietwohnung Wohngeld beantragen , nur das es dann Lastenzuschuss heißt.Zuständig ist das Amt für Wohnungswesen an deinem Wohnort.Fals dein Haus öffentlich gefördert wurde hast du zusätzlich noch die Möglichkeit dich beim gleichen Amt nach der Wohneigentumssicherungshilfe zu erkundigen.
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Tags: andere, Arbeitslosigkeit, Eigentum, für, Leistungen, oder, Wohngeld